Norm
ZPO §492 Abs1Rechtssatz
Ein bloß bedingt gestellter Antrag auf Anberaumung einer Berufungsverhandlung ist als nicht gestellt zu betrachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042078Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010