RS OGH 1962/8/30 5Ob173/62, 7Ob786/79, 8Ob85/02m, 8ObA97/04d, 3Ob54/07y, 8ObA46/09m, 6Ob237/09k

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Veröffentlicht am 30.08.1962
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Norm

ZPO §492 Abs1

Rechtssatz

Ein bloß bedingt gestellter Antrag auf Anberaumung einer Berufungsverhandlung ist als nicht gestellt zu betrachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042078

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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