Norm
StVO §3 B7Rechtssatz
Ein Kraftfahrer kann nicht auf das vorschriftsmäßige Verhalten eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers vertrauen, wenn er diesen Fußgänger trotz Sichtweite von 50 Meter mangels gebotener Aufmerksamkeit erst auf eine Entfernung von 30 Meter wahrnimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0073914Dokumentnummer
JJR_19620904_OGH0002_0110OS00149_6200000_001