Norm
ArbGerG §25 BRechtssatz
Bei Bedenken des Berufungsgerichtes gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes, welche dieses auf Grund unmittelbare Beweisaufnahme vorgenommen hatte, kommt nicht die Aufhebung des Ersturteils, sondern die Beweiswiederholung der zweiten Instanz in mündlicher Berufungsverhandlung (auch nach § 492 Abs 2 ZPO) in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042159Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2019