RS OGH 1962/9/11 4Ob321/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1962
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Norm

ZugG §1
ZPO §226 IIB4
ZPO §405

Rechtssatz

Das lediglich auf Unterlassung des Ankündigens oder Gewährens von Geschenken "bei der Werbung" gerichtete Klagebegehren muß erfolglos bleiben, wenn der Beklagte nicht bei den von ihm veranstalteten Werbevorführungen, sondern erst am folgenden Tag anläßlich der Entgegennahme von Bestellungen einzelnen Personen Zugaben gewährt hat.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 321/62
    Entscheidungstext OGH 11.09.1962 4 Ob 321/62
    Veröff: ÖBl 1963,33

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0037544

Dokumentnummer

JJR_19620911_OGH0002_0040OB00321_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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