Norm
ZugG §1Rechtssatz
Das lediglich auf Unterlassung des Ankündigens oder Gewährens von Geschenken "bei der Werbung" gerichtete Klagebegehren muß erfolglos bleiben, wenn der Beklagte nicht bei den von ihm veranstalteten Werbevorführungen, sondern erst am folgenden Tag anläßlich der Entgegennahme von Bestellungen einzelnen Personen Zugaben gewährt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0037544Dokumentnummer
JJR_19620911_OGH0002_0040OB00321_6200000_001