Norm
MSchG §11aRechtssatz
a)
"Ajax" verwechselbar ähnlich mit "Jax".
b)
Wird eine registrierte Marke vollständig in eine andere Marke aufgenommen, dann ist regelmäßig - auch bei Vorhandensein weiterer Zeichenbestandteile - täuschungsfähige Ähnlichkeit anzunehmen. Veröff: PBl 1963,97 = ÖBl 1963,68
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1962:RS0105324Dokumentnummer
JJR_19620912_PGH0002_00000M00001_6200000_001