Norm
ABGB §938 ARechtssatz
Ein wegen des Interesses an dem zugesagten Verhalten des Empfängers erbrachte Leistung ist nicht unentgeltlich und fällt auch nicht unter § 1432 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0018846Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017