Norm
ASVG §333 Abs3Rechtssatz
Zur Frage der Teilnahme am allgemeinen Verkehr: Eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr liegt nicht vor, wenn ein Dienstnehmer vom Aufseher im Betrieb in dessen Kraftwagen zum Arbeitsplatz mitgenommen wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0085207Dokumentnummer
JJR_19620920_OGH0002_0040OB00118_6200000_001