Norm
ABGB §108Rechtssatz
Die Aufnahme eines Schuldausspruches in das die Nichtigkeit der Ehe aussprechende Urteil ist jedenfalls dann zulässig, wenn ein solcher Ausspruch von den Parteien ausdrücklich begehrt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0009615Dokumentnummer
JJR_19620925_OGH0002_0080OB00244_6200000_001