Norm
ABGB §1397Rechtssatz
Bei der Zession ist zahlungshalber der Rückgriff auf die ursprüngliche Forderung zulässig, wenn der Gläubiger vergeblich versucht hat, die ihm übertragene Forderung einzuziehen. Dasselbe muss gelten, wenn der Eintreibungsversuch aussichtslos wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0032742Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009