Norm
ABGB §91 C1Rechtssatz
Eine Unterhaltsverletzung liegt vor, wenn der Mann den Unterhalt nicht in gehöriger Art anbietet oder bei seinem Anwalt hinterlegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0047121Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2020