Norm
HVG §6 Abs3 IIARechtssatz
Dass dem Geschäftsherrn die Ausführung des Geschäftes wegen Kapitalsmangels unmöglich ist, weil er für die Kapitalsbeschaffung nicht genügend vorsorgte, befreit ihn nicht von Provisionszahlungspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0062739Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.08.2015