Norm
EKHG §1 IRechtssatz
Erklärt der Kläger ausdrücklich, seinen Anspruch auf das EKHG zu stützen, so darf das Gericht ein allfälliges Verschulden des Beklagten nicht in den Kreis seiner Betrachtung ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0058075Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2021