Norm
ABGB §936 IIIRechtssatz
Der Optionsvertrag ist ein durch die Abgabe der Optionserklärung bedingter Vertrag. Seine Unerlaubtheit ist nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses und nicht nach denen zur Zeit des Eintrittes der Bedingung zur beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024131Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.03.2019