Norm
ZPO §465Rechtssatz
Wurde gegen ein Urteil der ersten Instanz zunächst fälschlich eine Revision erhoben, dann kann nach deren Zurückweisung - noch innerhalb der Rechtsmittelfrist - die Berufung nachgeholt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0041798Dokumentnummer
JJR_19621019_OGH0002_0050OB00269_6200000_001