Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Eine entschuldbare Fehlleistung liegt vor, wenn einem fünfzehnjährigen Friseurlehrling nach dreimonatiger Lehrzeit eine hochgezogene Trockenhaube, in deren Handhabung er unterwiesen worden war, durch etwas zu starken Druck beim Beiseiteschieben umkippt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0038199Dokumentnummer
JJR_19621023_OGH0002_0040OB00120_6200000_001