Norm
ABGB §1096 A2Rechtssatz
Trotz der Möglichkeit der Erhöhung des Hauptmietzinses kann der Mieter vom Hauseigentümer keine unwirtschaftliche Schadensbehebung fordern. Unwirtschaftlich ist eine solche dann, wenn bei Zinserhöhung die Vermietbarkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0021278Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009