Norm
StPO §6 Abs1 BRechtssatz
Die mit der ordnungsgemäßen Zustellung der Urteilsabschrift an den Verteidiger in Lauf gesetzte Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde wird durch kein nachfolgendes Ereignis, wie etwa einen Wechsel in der Person des Verteidigers, unterbrochen oder verlängert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0096301Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020