Norm
MSchG §7Rechtssatz
Im Falle der Einschränkung einer Warengattung des Warenverzeichnisses durch Zusätze wie "mit Ausschluß von ...", "ausgenommen ..." oder dergleichen kann die gleiche oder eine ähnliche Marke für die ausgenommenen Waren oder Warengruppen eines anderen Unternehmens registriert werden.
Veröff: PBl 1964,24 = ÖBl 1964,25
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PGH0002:1962:RS0105254Dokumentnummer
JJR_19621024_PGH0002_00000M00006_6200000_002