RS OGH 1962/11/6 VIZR22/62

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Veröffentlicht am 06.11.1962
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Norm

ABGB §1489 IIA
EKHG §17

Rechtssatz

Die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Unterhaltsschaden beginnt auch dann mit dem Tode des Unterhaltspflichtigen, wenn es sich um den Unterhalt eines erzeugten, aber noch nicht geborenen Kindes handelt. Veröff: VersR 1963,63

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1962:RS0103076

Dokumentnummer

JJR_19621106_AUSL000_0060ZR00022_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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