Norm
StVO §14Rechtssatz
Die Inanspruchnahme eines Einweisers wird beim Rückwärtsfahren insbesondere dann notwendig sein, wenn die Verkehrslage oder die Bauart des Fahrzeuges dem Fahrer keine volle Sicht auf die Fahrbahn gewährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0073861Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019