Norm
ZPO §272 CRechtssatz
Eine im Gesetz aufgestellte Beweislastregel bedeutet nicht, daß es dem Gericht versagt ist, einen solchen Beweis als erbracht anzusehen, wenn der Beweis nicht durch die vom Beweispflichtigen beigestellten Beweismittel, sondern auf Grund der von seinem Gegner beantragten Beweise erbracht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040131Dokumentnummer
JJR_19621112_OGH0002_0080OB00315_6200000_002