Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Anders als bei der Höherreihung eines Dienstnehmers kann im falle einer Rückreihung das bloße Sichfügen des Dienstnehmers grundsätzlich nicht als Zustimmung zu einer niedrigerwertigen Beschäftigung angesehen werden, insbesondere dann nicht, wenn der Dienstnehmer beide Tätigkeiten als gleichwertig betrachtet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0030979Dokumentnummer
JJR_19621113_OGH0002_0040OB00095_6200000_001