Norm
AngG §23 ICRechtssatz
Eine Betriebsvereinbarung, wonach sich der Dienstnehmer von seinen ihm aus dem beendeten aktiven Dienstverhältnis gebührenden Ruhegenüssen einen Betrag in der Höhe der ihm gemäß § 23 AngG zustehenden Abfertigung abziehen lassen muß, verstößt nicht gegen § 40 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Pensionierung, Alterspension, Frühpension, Pensionsbezüge, Ende, Auflösung, Abzug, dipositiv, zwingend, Berechnung, Bemessung, Höhe, Umfang, Ausmaß, Angestellte, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0028559Dokumentnummer
JJR_19621113_OGH0002_0040OB00129_6200000_002