Norm
StVO §18Rechtssatz
Ein Kraftfahrer handelt verkehrswidrig, wenn er zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug nicht einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, obwohl ihm dies möglich ist. Dabei ist nach den konkreten Straßenverhältnissen zu beurteilen, ob der eingehaltene Abstand ausreichend sei.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0074213Dokumentnummer
JJR_19621115_OGH0002_0020OB00258_6200000_001