Norm
EO §7 BcRechtssatz
Daß der Verpflichtete im Exekutionstitel mit dem Zusatz "Firma" enthalten ist, hindert nicht die Bewilliguung und Fortsetzung der Exekution gegen ihn, wenn dem Bewilligungsgericht nachgewiesen ist, daß es sich nur um eine offenbare unrichtige Bezeichnung mit dem Wort "Firma" handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0000695Dokumentnummer
JJR_19621121_OGH0002_0030OB00163_6200000_001