RS OGH 1962/11/27 10Os281/62, 11Os104/77

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Veröffentlicht am 27.11.1962
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Norm

JGG 1961 §39

Rechtssatz

Eine auf Grund des Ausbleibens des gesetzlichen Vertreters für die Dauer der Hauptverhandlung gemäß dem § 39 JGG 1961 erfolgte Betrauung des Verteidigers mit den Rechten des gesetzlichen Vertreters enthebt das Gericht nicht der Pflicht, dem gesetzlichen Vertreter eine Urteilsausfertigung im Sinne des § 39 Abs 2 JGG 1961 zuzustellen. (Diese Rechtsansicht ist nicht in der Entscheidung selbst, sondern in einer Anregung an die Generalprokuratur enthalten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0088701

Dokumentnummer

JJR_19621127_OGH0002_0100OS00281_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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