Norm
ABGB §1431 ARechtssatz
Wird eine Nichtschuld unter Vorbehalt bezahlt, so kann das Geleistete zurückgefordert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0033576Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018