Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Die Bilanz einer OHG, an der Minderjährige beteiligt sind, ist der vormundschaftsbehördlichen Genehmigung fähig und bedürftig; denn die Feststellung der Bilanz enthält ein Anerkenntnis der Richtigkeit und hat damit den Charakter eines Vertrages unter den Gesellschaftern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0049124Dokumentnummer
JJR_19621128_OGH0002_0070OB00188_6200000_001