Norm
ABGB §885Rechtssatz
Der Vertrag über den Erwerb eines noch unbestimmten Anteiles an einer Liegenschaft zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum ist ein als Punktation anzusehender Interimsvertrag, der wie eine Kaufvertrag beurteilt werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0017170Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.12.2020