Norm
Geo §590Rechtssatz
Unbegründete Delegierungsanträge sind dem Gerichtshof zweiter Instanz bzw dem OGH vorzulegen und dürfen durch das Gericht erster Instanz nicht zurückgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0059606Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009