RS OGH 1962/12/18 4Ob346/62, 4Ob29/15s

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Veröffentlicht am 18.12.1962
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Norm

UWG §2 D7

Rechtssatz

Die einem Unternehmen für die von ihm hergestellten Liköre verliehenen Auszeichnungen dürfen auch bei der Anpreisung des gleichfalls von ihm erzeugten Wermutweines verwendet werden. Zulässigkeit der Abbildung beider Seiten der dem Unternehmen verliehenen Medaillen. Dem Geschäft verliehene Auszeichnungen gehen auf den Erwerber des Unternehmens über.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 346/62
    Entscheidungstext OGH 18.12.1962 4 Ob 346/62
    Veröff: JBl 1963,482 = ÖBl 1963,88
  • 4 Ob 29/15s
    Entscheidungstext OGH 24.03.2015 4 Ob 29/15s
    Auch; Beisatz: Hier: Die einem Unternehmen verliehenen Auszeichnungen für eines seiner Produkte dürfen auch bei der Anpreisung eines anderen, gleichfalls von ihm erzeugten und gleichartigen Produkts verwendet werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078551

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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