Norm
UWG §2 D7Rechtssatz
Die einem Unternehmen für die von ihm hergestellten Liköre verliehenen Auszeichnungen dürfen auch bei der Anpreisung des gleichfalls von ihm erzeugten Wermutweines verwendet werden. Zulässigkeit der Abbildung beider Seiten der dem Unternehmen verliehenen Medaillen. Dem Geschäft verliehene Auszeichnungen gehen auf den Erwerber des Unternehmens über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0078551Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2015