Norm
ABGB §1005Rechtssatz
Wenn sich ein Vertragsteil bei Abschluß eines Schiedsvertrages vertreten läßt, gilt das in § 577 Abs 3 ZPO verankerte Erfordernis der Schriftlichkeit des Schiedsvertrages auch für die Vollmacht (SZ 10/303).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0019346Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2018