Norm
EO §35 AfRechtssatz
Eine negative Feststellungsklage (Klage auf Herabsetzung der Unterhaltsleistung) ist bei anhängiger Exekution wegen denselben Unterhaltsraten unzulässig. Nur die Oppositionsklage kann erhoben werden (vgl auch SZ 26/1).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0000833Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014