Norm
MSchG §33aRechtssatz
Für den zivilrechtlichen Markenschutz nach § 9 Abs 3 UWG ist die tatsächliche Verwendung der registrierten Marke ebenso ohne Bedeutung wie eine allfällige Verkehrsgeltung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
BenutzungsschonfristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0079295Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.01.2018