Norm
StPO §258 Abs2Rechtssatz
Die den Geschwornen erteilte Rechtsbelehrung hat keine Beweisgrundsätze - insbesondere auch keinen Hinweis darauf, dass im Zweifelsfall mit einem Freispruch vorzugehen sei - zu enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0098508Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2021