Norm
ABGB §1438 CeRechtssatz
Ein Klagebegehren auf Feststellung, daß die unbestrittene Gegenforderung der Beklagten durch Kompensation mit dem von der Klägerin begehrten Betrag bis zur Höhe dieses Betrages erloschen sei, ist zulässig. Der von Neumann (Kommentar zur ZPO 4.Auflage 2.Bd S 885) vertretenen Ansicht und den von ihm zitierten Entscheidungen, wonach die Feststellungsklage unzulässig ist, wenn dem Kläger die Geltendmachung seiner Forderung im Kompensationsweg möglich ist, kann in dieser Allgemeinheit nicht beigepflichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0033893Dokumentnummer
JJR_19630123_OGH0002_0070OB00016_6300000_001