Vgl auch; Beisatz: Ebenso der Vertrag über ein als Nebenbetrieb zu einem Kino oder Theater in Bestand gegebenes Buffet, einen Bahnhofblumenkiosk und für die Überlassung von Bahnhofräumen an ein Unternehmen zum Betrieb eines Geldwechseldienstes, einer Auskunftstelle und Zimmervermittlung für das Reisepublikum (mit weiteren Nachweisen). (T2); Veröff: SZ 2002/160