Norm
ASVG §332 Abs2Rechtssatz
Bei gesetzlicher Erweiterung der Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers kann diesem ein zwischen dem Schädiger und dem Verletzten vorher geschlossener Abfindungsvergleich mit Erfolg entgegengehalten werden, wenn auf Grund der Gesetzesänderung dem Verletzten ganz neue Ansprüche gegen den Versicherungsträger gewährt werden, nicht aber, wenn die Leistungspflicht bereits vor dem schädigenden Ereignis gegeben war und durch das spätere Gesetz nur ausgedehnt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0084946Dokumentnummer
JJR_19630131_OGH0002_0020OB00326_6200000_001