Norm
KO §6 Abs1Rechtssatz
Rechtsstreitigkeiten wegen Unterlassung einer bestimmten Firmenbezeichnung nach § 9 UWG sind Rechtsstreitigkeiten, welche im Sinne des § 6 Abs 1 KO die Geltendmachung oder Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige Vermögen bezwecken; das gleiche gilt von Streitigkeiten über markenrechtliche Ansprüche, mögen sie sich auch auf das UWG stützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0064022Dokumentnummer
JJR_19630212_OGH0002_0040OB00303_6300000_003