Norm
ABGB §1435Rechtssatz
§ 1435 ABGB anwendbar bei Aufwendungen eines Lebensgefährten für den Bau eines Hauses auf dem Grund des anderen Lebensgefährten und für die gemeinsame Haushaltsführung im Hinblick auf die nach der Fertigstellung des Hauses beabsichtigte, dann durch den Tod eines Teiles nicht zustandegekommene Eheschließung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0033694Dokumentnummer
JJR_19630212_OGH0002_0080OB00031_6300000_002