Norm
UWG §9 ARechtssatz
Notwendige Streitgenossenschaft mehrerer Beklagter, denen vom Kläger das gleiche wettbewerbswidrige Verhalten beim Betrieb des von ihnen gemeinsam geführten Unternehmens zur Last gelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0035582Dokumentnummer
JJR_19630212_OGH0002_0040OB00303_6300000_001