Norm
EO §349 ERechtssatz
Wurde die Delogierung auf Grund eines Räumungstitels bewilligt, so ist eine neuerliche Exekutionsbewilligung auf Grund desselben Titels unzulässig. Eine trotzdem neuerlich ausgesprochene Exekutionsbewilligung ist über Rekurs des Verpflichteten als nichtig aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0004491Dokumentnummer
JJR_19630213_OGH0002_0030OB00006_6300000_001