Norm
VersVG §62Rechtssatz
Der von einem Gläubiger gepfändete und ihm zur Einziehung überwiesene Befreiungsanspruch des Haftpflichtversicherten gegen den Haftpflichtversicherer verwandelt sich in der Person des Gläubigers auch dann in einen Zahlungsanspruch, wenn der Gläubiger nicht selbst Geschädigter oder Rechtsnachfolger des Geschädigten ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0104034Dokumentnummer
JJR_19630221_AUSL000_0020ZR00071_6100000_001