Norm
AHG §1 Cd2Rechtssatz
Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens, der klagende Partei stehe gegen die beklagte Republik Österreich auf Grund des AHG ein Ersatzanspruch bezüglich der der Klägerin in einem bestimmten Zollverfahren vorgeschriebenen Eingangsabgaben zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0038881Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2011