Beisatz: Gilt auch für Beschlüsse, die eine Entscheidung nach § 71 ZPO vorbereiten (Aufforderung zur Vorlage eines ARZ). (T1) Veröff: IndS 1972 H3-4/843 = Arb 8865
Auch; Beisatz: Hier: Aufforderung des - hier funktional als erstinstanzliches Gericht tätigen - Rekursgerichts zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses. (T2)