RS OGH 1963/3/12 4Ob507/63, 6Ob238/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1963
beobachten
merken

Norm

ABGB §1008
ABGB §1027
HGB §54 Abs2

Rechtssatz

Zur Frage der Bevollmächtigung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Eingehen von Wechselverbindlichkeiten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 507/63
    Entscheidungstext OGH 12.03.1963 4 Ob 507/63
    Veröff: EvBl 1963/247 S 351
  • 6 Ob 238/64
    Entscheidungstext OGH 27.01.1965 6 Ob 238/64
    Beisatz: Da die Grenze zwischen Antiquitäten einerseits und nicht neuen Juwelen und Schmuck andererseits fließend sind, wird im allgemeinen, soferne nicht besondere Umstände dagegen sprechen, nicht gesagt werden können, daß der Geschäftsführer eines Antiquitätengeschäftes durch die ihm erteilte Handlungsvollmacht nicht bevollmächtigt sei, Geschäfte über Schmuckstücke mit Edelsteinen zu tätigen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0025414

Dokumentnummer

JJR_19630312_OGH0002_0040OB00507_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten