Norm
ABGB §354 A1Rechtssatz
Benützen Ehegatten eine Wohnung ohne Rechtstitel bzw. nur prekaristisch, so kann der Hauseigentümer die Räumungsklage geen beid Ehegatten einbringen. Die Ehegattin kann die Räumungsklage nicht unter Berufung auf die prekaristischen Rechte ihres Gatten abwehren, da diese durch die Einbringung der Räumlichkeit auch gegen den Gatten erloschen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0010341Dokumentnummer
JJR_19630313_OGH0002_0070OB00073_6300000_001