RS OGH 1963/3/13 7Ob73/63

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Veröffentlicht am 13.03.1963
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Norm

ABGB §354 A1

Rechtssatz

Benützen Ehegatten eine Wohnung ohne Rechtstitel bzw. nur prekaristisch, so kann der Hauseigentümer die Räumungsklage geen beid Ehegatten einbringen. Die Ehegattin kann die Räumungsklage nicht unter Berufung auf die prekaristischen Rechte ihres Gatten abwehren, da diese durch die Einbringung der Räumlichkeit auch gegen den Gatten erloschen sind.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 73/63
    Entscheidungstext OGH 13.03.1963 7 Ob 73/63
    MietSlg 15009

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0010341

Dokumentnummer

JJR_19630313_OGH0002_0070OB00073_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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