Norm
ZPO §405 ARechtssatz
Lautet das Klagebegehren auf Verurteilung des Beklagten nach dessen Wahl zu einer von mehreren Leistungen, so ist es zur Gänze abzuweisen, wenn nur eine dieser Leistungen nicht zugesprochen werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0041134Dokumentnummer
JJR_19630320_OGH0002_0070OB00070_6300000_002