Norm
JN §42 Abs3 AcRechtssatz
Wurde die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges zum Gegenstand einer amtswegigen Prüfung durch die Untergerichte gemacht, ist sie - mangels einer spruchmäßigen Entscheidung - auch einer Überprüfung durch die Revisionsinstanz zugänglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0039857Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2022