- 5 Ob 134/63
Entscheidungstext OGH 11.04.1963 5 Ob 134/63
- 7 Ob 304/64
Entscheidungstext OGH 25.11.1964 7 Ob 304/64
- 8 Ob 262/75
Entscheidungstext OGH 14.01.1976 8 Ob 262/75
- 8 Ob 516/79
- 1 Ob 762/80
Entscheidungstext OGH 08.04.1981 1 Ob 762/80
- 4 Ob 558/81
nur: Pflicht zur Zusammenarbeit mehrerer zur Herstellung desselben Werkes bestellten Unternehmer. Jeden von ihnen trifft die Pflicht, alles zu vermeiden, was das Gelingen des Werkes vereiteln könnte. (T1) Veröff: RZ 1982/49 S 194 = SZ 54/179
- 8 Ob 553/82
Entscheidungstext OGH 27.10.1983 8 Ob 553/82
- 3 Ob 526/88
Auch
- 1 Ob 705/88
- 8 Ob 579/90
Beisatz: Technischer Schulterschluss. (T2) Veröff: ecolex 1990,409 = SZ 63/20 = JBl 1990,656 (Dullinger)
- 4 Ob 561/91
Vgl auch; Veröff: SZ 64/144 = ecolex 1992,16
- 3 Ob 520/93
Vgl auch
- 3 Ob 2004/96v
Entscheidungstext OGH 29.05.1996 3 Ob 2004/96v
Auch; Beisatz: Der Grundsatz, daß sich die Unternehmer vom Vorliegen der für das Gelingen und die Funktionsfähigkeit des Gesamtwerks erforderlichen positiven und vom Fehlen der sein Mißlingen indizierenden negativen Bedingungen zu überzeugen haben, wenn die Funktionsfähigkeit einer Anlage den technischen Zusammenschluß ihrer Teile erfordert, ist über die Grenzen des Werkvertragsrechts verallgemeinerungsfähig (hier: Software und Hardware). (T3) Veröff: SZ 69/127
- 2 Ob 355/98i
nur: Pflicht zur Zusammenarbeit mehrerer zur Herstellung desselben Werkes bestellten Unternehmer. (T4)
- 8 Ob 287/01s
Vgl; Beisatz: Der Umstand, dass mehrere an einer Baustelle tätige Werkunternehmer zum technischen "Schulterschluss" sowie gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet sind, vermag zwar grundsätzlich die Anwendbarkeit des Rechtsinstituts des Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zu begründen, nicht aber auch die Ausdehnung desselben auf bloße Vermögensschäden. (T5)
- 3 Ob 22/03m
Vgl auch; Beisatz: Die Unternehmer haben sich vom Vorliegen der für das Gelingen und die Funktionsfähigkeit des Gesamtwerks erforderlichen positiven und vom Fehlen der sein Misslingen indizierenden negativen Bedingungen zu überzeugen, wenn die Funktionsfähigkeit einer Anlage den technischen Zusammenschluss ihrer Teile erfordert, um den Besteller vor Schaden zu bewahren, der aus der mangelnden Harmonisierung und Abstimmung der einzelnen Teile des Gesamtwerks entstehen kann. (T6)
- 1 Ob 134/13g
Entscheidungstext OGH 19.09.2013 1 Ob 134/13g
Auch; Beis wie T2; Beis wie T6
- 7 Ob 231/13s
Entscheidungstext OGH 26.02.2014 7 Ob 231/13s
Auch; Beisatz: Die ? auf das Gelingen des Werks abzielende ? Rechtsprechung zum "technischen Schulterschluss" geht auch im Zusammenhang mit Schutz? und Sorgfaltspflichten von einer Kooperationsverpflichtung mehrerer auf einer Baustelle tätiger Unternehmen aus. Diese Kooperationsverpflichtung umfasst auch Warnpflichten oder gegenseitige Aufklärungs? und Kontrollpflichten. (T7)
- 10 Ob 71/14k
Entscheidungstext OGH 16.12.2014 10 Ob 71/14k
Beis ähnlich wie T3
- 2 Ob 223/14d
Entscheidungstext OGH 06.08.2015 2 Ob 223/14d
Auch
- 1 Ob 52/15a
Entscheidungstext OGH 17.09.2015 1 Ob 52/15a
Auch; Beis wie T2
- 7 Ob 152/16b
Entscheidungstext OGH 13.10.2016 7 Ob 152/16b
Auch